Helfen Sie mit! Jede Spende zählt.
Spenden zu bestimmten Anlässen
Im Leben gibt es unzählige Anlässe, bei denen wir uns freuen und feiern können. Doch haben Sie schon mal daran gedacht, anstelle von Geschenken lieber Spenden für einen guten Zweck zu sammeln? Wie wäre es zum Beispiel anlässlich eines runden Geburtstags, eines Jubiläums, einer Taufe oder einer Hochzeit? Auch eine Firmenfeier kann ein wunderbarer Anlass sein, um etwas Gutes zu tun.
Spenden statt Geschenke
Ihre Gäste können direkt auf Ihrer Feier spenden. Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen gern eine Spendenbox und Informationsmaterial zur Verfügung. Es ist selbstverständlich auch möglich, die gesammelten Geldbeträge zu überweisen.
Auch traurige Anlässe können eine Möglichkeit sein, für einen guten Zweck zu spenden. Wenn Sie einen lieben Menschen verloren haben und dieser verfügt hat, dass anstelle von Kranzspenden oder Blumen Geld für einen guten Zweck gespendet werden soll, haben Sie die Möglichkeit einer Kondolenzspende.
Um sicherzustellen, dass die Spenden dem jeweiligen Trauerfall zugeordnet werden können, sollten Sie vorher ein bestimmtes Stichwort festlegen und die Trauergemeinde bitten, dieses im Verwendungszweck anzugeben. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Unklarheiten im Vorfeld an uns zu wenden.
Testamentspenden
Viele Menschen wünschen sich, auch über ihren Tod hinaus Gutes zu tun und ihre Vermögenswerte für Themen und Menschen einzusetzen, die ihnen am Herzen liegen. Mit einer Testamentsverfügung kann man konkret bestimmen, wer welche Vermögenswerte erhält und in welchem Umfang. Hierbei können auch Wohltätigkeitsorganisationen wie Kinderhospize bedacht werden. Es ist jedoch empfehlenswert, bei der Erstellung einer Testamentsverfügung rechtlichen Rat beim Notar Ihres Vertrauens einzuholen.
Telefon: 03834 5 25 30 02
E-Mail: schatzmeister@kjh-leuchtturm.de
Weitere Spendenmöglichkeiten
Spendenkonto: Sparkasse Vorpommern IBAN DE80 1505 0500 0100 1507 48 BIC NOLADE21GRW Förderverein Kinder- und Jugendhospiz Leuchtturm e.V.